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Allgemeine Geschäftsbedingungen

von Conrad Montageservice und Dienstleistungen

  1. Gültigkeit

Die nachstehenden Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Vertragsverhältnisse und damit im Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen Conrad Montageservice und Dienstleistungen (nachfolgend CMD bzw. Vermieter genannt) und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von CMD in Anspruch nehmen (nachfolgend Mieter genannt).

Etwaige anders lautende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Gültigkeit. Mündliche Absprachen sind nicht gültig. Sofern Nebenabsprachen getroffen werden, bedürfen diese der Schriftform und ergänzen unsere AGB.

Mit einer Auftragserteilung werden diese Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen (AGB) ausgehändigt (Rückseite Lieferschein, Homepage) und werden ohne Einschränkungen anerkannt.

  1. Preise

Unsere angegebenen Preise sind grundsätzlich – falls nicht anders vereinbart – Abholpreise. Der Mieter muss das Vermietmaterial selbstständig in unseren Geschäftsräumen abholen und wieder abgeben. Wünscht der Mieter die Anlieferung durch den Vermieter oder weitere Dienstleistungen wie Installation, werden die anfallenden Kosten in Rechnung gestellt.

  1. Mietzeit

Die Mietzeit schließt den vereinbarten Tag der Bereitstellung der Mietgegenstände im Lager von CMD (Mietbeginn) und den vereinbarten Tag der Rückgabe der Mietgegenstände im Lager von CMD (Mietende) ein. Dies gilt unabhängig davon, ob der Kunde, CMD oder ein Dritter den Transport durchführt. Die angegebenen Preise verstehen sich dabei als Tagespreise. Längere Mietzeiten und dabei anfallende Preise werden jeweils individuell vereinbart.

Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so hat der Kunde CMD hiervon unverzüglich schriftlich zu unterrichten. Die Fortsetzung des Gebrauchs führt nicht zu einer Verlängerung des Mietverhältnisses. Für jeden über die vereinbarte Mietzeit hinausgehenden Tag hat der Kunde eine Nutzungsentschädigung in Höhe der pro Tag vereinbarten Vergütung zu entrichten. Diese Vergütung ist dadurch zu ermitteln, dass der ursprünglich vereinbarte Gesamtpreis durch die Tage der ursprünglich vereinbarten Mietzeit geteilt wird. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt vorbehalten.

Die vereinbarte Mietzeit ist pünktlich einzuhalten. Wird der Mietgegenstand ohne schriftliche Unterrichtung an den Vermieter nicht rechtzeitig zurückgegeben, haftet der Mieter für die Dauer der Mietüberschreitung mit einem Nutzungsentgelt in Höhe der vereinbarten Miete, sowie eines zusätzlichen Schadensersatzbetrages in Höhe des halben Mietzinses pro Miettag, ohne dass es hierfür eines Nachweises bedarf.

  1. Risiken, Schäden und Haftung

Der Mieter haftet für Beschädigung, Verlust und Diebstahl des Mietgegenstandes, sobald dieser übergeben wurden. Dazu zählen auch Schäden durch Blitzschlag, Überspannung, Hagel oder Schäden, die z. B. durch Dritte oder Gäste verursacht werden, die nicht oder nicht mehr ermittelt werden können. Der Mietpreis schließt keine Versicherung ein. Die Haftung verlängert sich bei nicht rechtzeitiger Rückgabe bis zur erfolgten Rückgabe.

Der Mietgegenstand darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte überlassen werden. Falls während der Laufzeit des Mietvertrages die vermieteten Geräte dennoch durch Dritte in irgendeiner Weise beeinträchtigt, beschädigt oder in irgendeiner anderen Weise in Anspruch genommen werden, trägt der Mieter die Kosten, die zur Aufhebung, bzw. zur Reparatur derartiger Eingriffe erforderlich sind.

Das Risiko, dass aufgrund öffentlich-rechtlicher Maßnahmen und/oder aufgrund von Entscheidungen Dritter die Mietgegenstände nicht vertragsgemäß abgeholt, zurückgegeben oder transportiert oder von CMD übernommene mit den Mietgegenständen zusammenhängende Sach- und Dienstleistungen nicht vertragsgemäß durchgeführt werden können, trägt der Kunde, es sein denn, dass CMD oder von CMD eingeschaltete Dritte hierfür ursächlich sind.

Der Vermieter übernimmt – ganz gleich aus welchem Rechtsgrund – keine Haftung für Schäden und / oder Folgeschäden, welche durch Funktionsstörungen, Fehlbedienungen oder Totalausfall des Mietgegenstandes entstehen. Dies gilt auch für etwaige Personenschäden.

Schadenersatzansprüche jeglicher Art an den Vermieter sind ausgeschlossen, auch wenn, z. B. durch Ausfall eines Mietgerätes, die Veranstaltung nicht fortgesetzt werden kann. Dem Mieter obliegt in jedem Fall die Darlegungs- und Beweispflicht für Schadensgrund und -höhe.

  1. Stornierung

Eine Stornierung (Kündigung des Vertrages) durch den Kunden ist nach Maßgabe der nachstehenden Regelung möglich. Die Stornierung durch den Kunden bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Zugang des Kündigungsschreibens bei CMD maßgeblich

Im Falle der Stornierung muss Schadensersatz nach folgender Staffelung geleistet werden:

Bei Stornierung bis 24h vor vertraglichem Mietbeginn: 50% der vereinbarten Vergütung.

Bei Stornierung bis 4 Tage vor vertraglichem Mietbeginn: 30% der vereinbarten Vergütung.

Bei Stornierung bis 2 Wochen vor vertraglichem Mietbeginn: 20% der vereinbarten Vergütung.

Bei späterer Stornierung hat der Kunde 100% der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

  1. Gebrauchsüberlassung und Mängel

Der Vermieter verpflichtet sich den Mietgegenstand vor der Übergabe an den Mieter oder seines Bevollmächtigten auf den Zustand sowie auf die Funktionstüchtigkeit zu überprüfen. Sollten nach Übergabe nicht vom Vermieter zu vertretende Funktionsstörungen auftreten, ist der Vermieter zur Auswahl eines anderen entsprechenden Mietgegenstandes berechtigt. Leistungs- und typenbedingte Abweichungen hat der Mieter in diesem Falle zu akzeptieren.

Der Mieter hat die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf erkennbare Mängel zu untersuchen und gegebenenfalls dem Vermieter Mängel binnen 24 Stunden anzuzeigen. Spätere Mängelanzeigen werden nicht berücksichtigt.

Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ordnungsgemäß und pfleglich zu behandeln und nur von entsprechend fachlich eingewiesenem Personal transportieren, aufbauen und bedienen zu lassen. Bei Freiluftveranstaltungen („Open-Air-Veranstaltungen“) müssen die Mietgeräte geeignet überdacht werden und vor Wetter geschützt sein.

Der Vermieter ist berechtigt, eine dem Anschaffungswert des Mietgegenstandes entsprechende Kautionszahlung vor Aushändigung / Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter, zu verlangen.

  1. Rückgabe

Mit der Rücknahme der Geräte bestätigt der Vermieter nicht, dass diese einwandfrei übernommen wurden. Der Vermieter behält sich ausdrücklich vor, die Geräte eingehend zu überprüfen und Schäden innerhalb von 5 Tagen anzuzeigen.

Der Mieter trägt bei reparaturfähigen Beschädigungen die Reparaturkosten und bei nicht zu reparierenden Schäden oder Verlust den Wiederbeschaffungswert. Des Weiteren werden stark verschmutzt zurückgebrachte Geräte auf Kosten des Mieters gereinigt.

  1. Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung des Vertrages einschließlich der AGB unwirksam oder nicht wirksam in den Vertrag einbezogen worden sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder des Vertrages nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem von ihnen wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Für diese AGB und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HMS und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Erfüllungsort sowie der zuständige Gerichtsstand ist Karlsruhe.